Dienstleistung
Sperrmüll Entsorgung
Die Sperrmüllentsorgung erfolgt durch die jeweiligen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger. Einzelheiten sind in den Abfallentsorgungssatzungen geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach den jeweiligen Bedingungen in der Abfallentsorgungssatzung sowie in der Gebührensatzung des öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers
Bearbeitungsdauer
In der Regel wenige Tage
Ausführliche Beschreibung
Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung abgeben. Im jeweiligen Entsorgungsgebiet bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Voraussetzungen
Die Anmeldung von Sperrmüll zur Abholung ist nur für Grundstücke möglich, die an die Abfallentsorgung angeschlossen sind (Anmeldung zur Restabfallentsorgung)
Die Abgabe von Sperrmüll an Wertstoffhöfen bzw. Recyclinghöfen ist den privaten Haushalten und Gewerbetreibenden innerhalb der jeweiligen Kreise vorbehalten.
Verfahrensablauf
Bei Abholung von Sperrmüll wird in der Regel ein Abholtermin vereinbart. Sperrmüll ist rechtzeitig vorher bereitzustellen (jedoch frühestens am Vorabend vor der Abholung).
Rechtsbehelf
Siehe Gebührenbescheid
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sperrmüll zur Abholung am Straßenrand bereitgestellt wird, ist darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Die Gehwege, Radwege und Fahrbahnen für den motorisierten Verkehr dürfen nicht mit Sperrmüll verstellt werden.
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger