Für die Entsorgung der Bioabfälle (so auch Weihnachtsbäume) aus privaten Haushaltungen ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Die Abholung und Entsorgung kann der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung entnommen werden.


Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Die Abholung von Tannenbäumen erfolgt nach Vorankündigng durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Termine finden Sie in Ihrem Abfallkalender. Wenn Sie an Ihrem Abfuhrtag nicht da sind oder Sie Ihren Weihnachtsbaum noch länger stehen lassen wollen, können Sie Ihren Tannenbaum auch kostenlos auf den Recycling-Stationen abgeben. Bitte entfernen Sie vorab jeglichen Baumschmuck wie Lametta oder Christbaumkugeln.


Es handelt sich um Bioabfälle (Weihnachtsbäume) aus privaten Haushaltungen.

Der jeweilige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bietet die Abholung der Weihnachtsbäume in der Regel an bestimmten Tagen eines Kalenderjahres an.

Näheres ist der jeweiligen Abfallentsorgungssatzung zu entnehmen.  

Es können nur völlig abgeschmückte Weihnachtsbäume, ohne Kugeln und Lametta zur Entsorgung bereit gestellt werden.


Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger


Öffentlich- rechtliche Entsorgungsträger

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