Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Als Jägerin oder Jäger benötigen Sie eine Erlaubnis, um selbst Trichinenproben von Wildschweinen oder Dachsen zu entnehmen. 


Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Es handelt sich um eine variable Gebühr, die sich nach der Landesgebührenordnung richtet und im Rahmen von 21 bis 82 Euro liegt. Die genaue Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Kommune festgelegt.


Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Sie haben die Möglichkeit, die Trichinenprobe selbst zu entnehmen, wenn Sie dafür eine spezielle Erlaubnis erhalten haben. Diese Erlaubnis können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes beantragen.


  • Nachweis über die Teilnahme an einer behördlichen Schulung zur Trichinenprobenentnahme
  • Gültiger Jahresjagdschein

  • Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Entnahme von Trichinenproben geschult worden sein.
  • Sie müssen im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheins sein.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit aufwerfen.

Um die Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben zu erhalten, müssen Sie einige Schritte befolgen:

  • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Behörde an Ihrem Wohnort auf, um den Antrag auf Ermächtigung zur Trichinenprobenentnahme zu stellen.
  • Stellen Sie den Antrag und reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein (Nachweis über Schulung, gültiger Jagdschein).
  • Die Behörde teilt Ihnen einen Termin für eine Schulung zur Probenentnahme mit. Nehmen Sie an dieser teil.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhalten Sie Ihre Erlaubnis zur Trichinenprobenentnahme.
  • Falls Sie bereits eine Schulung bei einer anderen Behörde absolviert haben, kann diese unter Umständen anerkannt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde.

Nach Erhalt der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


  • Widerspruch (ggf. aber kommunalspezifische Regelungen)

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


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