Dienstleistung
Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Jahresjagdschein für jugendliche ausländische Falkner gilt höchstens für zwei Jagdjahre. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03. eines jeden Jahres.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 64,00 - 94,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- in Deutschland erteilter Jugendfalknerjagdschein
- in Deutschland erteilter Jugendjagdschein
- gültiger Jagdschein des Heimatlandes
- gültiger Falknerjagdschein des Heimatlandes
- ggf. aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der erziehungsberechtigten Person
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- mindestens 3 Jahre Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland
- gültiger Jagd- und Falknerjagdschein des Heimatlandes
- keine deutsche Staatsbürgerschaft
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Der Jugendjagdschein berechtigt zur Beizjagd in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person.
Eine Teilnahme an der Gesellschaftsjagd ist nicht möglich.
Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jäger- und Falknerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.