Wenn Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen



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Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.


§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Ausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


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