Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres deutschen Wohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen.


Änderungen müssen umgehend eingetragen werden.



Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr deutscher Wohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Ausweis oder Reisepass
  • Jagdschein

Falknerjagdschein


  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein

Änderung von Namen oder Wohnsitz


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


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