Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendfalknerjagdschein mit sich führen.


Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.



Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe in Höhe von 25 €/Jahr, sofern nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.
Abgabe: EUR 64,00 - 94,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 3 Monate

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen  Falknerjagdschein und Jagdschein. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, kann Ihnen nur ein Ausländerjugendfalknerjagdschein und Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Jahresjagdscheine für Ausländer beantragen.


§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 17 BJagdG

  • Ausweis oder Reisepass
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • Zeugnis der Falknerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


  • Besitz gültiger Jagdscheine des Heimatlandes
  • im Ausland abgelegte Falkner- und Jägerprüfungen, die mit der deutschen Falkner- und Jägerprüfung vergleichbar sind
  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  •  
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Falknerprüfung
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Mindestens 5 Jahre Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


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