Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendfalknerjagdschein mit sich führen.


Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.



Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe in Höhe von 5 €.
Gebühr: EUR 49,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein. Sind Sie noch nicht 18 Jahre alt, kann Ihnen nur ein Ausländerjugendfalknerjagdschein und Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sie können grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein für Ausländer beantragen, wenn die ausländische Jägerprüfung nicht mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist.


§ 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Ausweis oder Reisepass
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • in den letzten drei Jahren erteitlter Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Einwilligung der erziehungsberechtigten Person


  • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
  • keine deutsche Staatsbürgerschaft
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung
  • Zeugnis der bestandenen Falknerprüfung und Jägerprüfung

Einwilligung der Erziehungsberechtigten


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.

Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung und Falknerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Beizjagd ausgeübt werden soll.


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