Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, müssen Sie in Ihren Ausländerfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.


Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Erlaubnis zu beantragen.



Gebühr wird nur erhoben, wenn Eintragung nicht gleichzeitig mit der Ausstellung des Jagdscheines erfolgt.
Abgabe: EUR 15,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Haben sich nach Erteilung des Ausländerfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht (Vertrag)

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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