Wenn Sie Ihren Ausländerfalknerjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.



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Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

  • bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
  • Verlust des Ausländerfalknerjagdscheins

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, die den Jagdschein erteilt hat.


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