Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.


Eintragungen sind umgehend nach der Erteilung einer Jagderlaubnis zu beantragen.



Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen. Eintragungen sind für Jugendliche untere 18 Jahren nicht praxisrelevant.


§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
 


§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • gültiger Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche
  • Eintragungen von Flächen, auf denen Jugendlichen die Jagd zusteht, sind nicht praxisrelevant.

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


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