Dienstleistung
Ausländerjugendjagdschein Erteilung Tagesjagdschein
Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendjagdschein mit sich führen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 49,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Ausländerjugendjagdschein erteilt werden. Sie können grundsätzlich nur einen Tagesjagdschein beantragen, wenn die ausländische Jägerprüfung nicht mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 6 und § 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)
§ 15 Absatz 1 - 6 und § 16 Bundesjagdgesetz(BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- gültiger Jagdschein des Heimatlandes
- Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Einwilligung der erziehungsberechtigten Person
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- keine deutsche Staatsbürgerschaft
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Zeugnis der bestandenen Jägerprüfung
Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendjagdschein erteilt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
- Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
- Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erziehungsberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren erziehungsberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
- Der Ausländerjugendjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzbeauftragten und Polizeibeamten vorzuzeigen.
- Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll.