Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für Ausländer abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.


Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.



Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 5 €.
Abgabe: EUR 49,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für Ausländer, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 - 6 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  •  Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Jagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • keine deutsche Staatsbürgerschaft
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein

gültiger Jagdschein des Heimatlandes


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.

Deutsche Staatsbürger benötigen immer eine deutsche Jägerprüfung. Auch bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland wird ein Jagdschein für Inländer erteilt


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium die Jagd ausgeübt werden soll..


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