Dienstleistung
Ausländerjagdschein Eintragung
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Eintragung ist umgehend nach Änderung/Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 15,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Haben sich nach Erteilung des Ausländerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Jagdschein
• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Voraussetzungen
• bereits erteilter Ausländerjagdschein
• Änderung der Jagdausübungsfläche
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.