Wenn Sie als Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjagdschein mit sich führen. Diesen müssen Sie beantragen.


Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.



Zusätzlich Erhebung Jagdabgabe 25 €/Jahr
Gebühr: EUR 64,00 - 94,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 3 Monate

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden  Jagdschein.  Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein für Ausländer beantragen.

Der Jahresjagdschein ist auf Verlangen den Jagdschutzberechtigen und Polizeibeamten vorzuzeigen.


• Ausweis oder Reisepass

• gültiger Jagdschein des Heimatlandes

• Zeugnis der Jägerprüfung mit gegebenenfalls ergänzenden Unterlagen

• aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

•  mindestens 5 Jahre Aufenthalt und Wohnsitz in Deutschland

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• abgelegte Jägerprüfung im Ausland, die mit der deutschen Jägerprüfung vergleichbar ist

• Besitz eines gültigen Jagdscheins Ihres Heimatlandes


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Amtssprache ist Deutsch. Dokumente in anderen Sprachen müssen beglaubigt und übersetzt vorliegen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde, in deren Territorium der deutsche Wohnsitz liegt.


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