Dienstleistung
Jugendfalknerjagdschein Ersatz
Wenn Ihr Jugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
• Verlust des Jugendfalknerjagdscheins
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-
Jugendfalknerjagdschein.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.