Wenn Ihr Jugendfalknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.



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Sollten Sie Ihren Jugendfalknerjagdschein verloren haben, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

• Ausweis

• aktuelles Lichtbild


• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein

• Verlust des Jugendfalknerjagdscheins


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-

Jugendfalknerjagdschein.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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