Wenn die Gültigkeit Ihres Falknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.


Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.



Jagdabgabe 5 € zusätzlich.
Abgabe: EUR 20,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Sind Sie bereits in Besitz einesJagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.


§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

• Jagdschein

• Falknerjagdschein

• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Falknerjagdschein


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.