Wenn Ihnen der Falknerjagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.


Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.



Erhebung Jagdabgabe 5 €, sofern nicht bereits ein Jagdschein erteilt wurde.
Abgabe: EUR 20,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein. Wenn Ihnen der Falknerjagdschein entzogen

wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.


§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

• gegebenenfalls aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bereits erteilter Falknerjagdschein entzogen

• verstrichene Sperrfrist


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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