Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.


Die Eintragung ist umgehend nach Erteilung der Jagderlaubnis zu beantragen.



Gebühr wird nur erhoben, wenn Eintragung nicht zeitgleich mit der Ausstellung des Falknerjagdscheines erfolgt.
Abgabe: EUR 15,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Haben sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__15.html
 


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

 Falknerjagdschein

• Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zur Beizjagd zusteht (Vertrag)


• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Änderung der Jagdausübungsfläche


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.