Wenn Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.



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Sollte Ihr Falknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.


§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

• Ausweis

• aktuelles Lichtbild


• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Verlust des Falknerjagdscheins


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Falknerjagdschein


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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