Dienstleistung
Förderung für Maßnahmen des Umweltschutzes
Der Landkreis unterstützt nach Maßgabe von Richtlinien im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel regionale und lokale Initiativen bei der Vorbereitung, Verwaltung und Nachbereitung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Projekt darf noch nicht begonnen haben.
Bitte beachten Sie die regionalen Antragsfristen. Diese finden Sie gegebenenfalls unter „Hinweise“.
Ausführliche Beschreibung
Die Förderung hat die Zielstellung, regionale und lokale Initiativen im Landkreis bei der Vorbereitung, Verwaltung und Nachbereitung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen.
Der Landkreis unterstützt nach Maßgabe von Richtlinien im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel regionale und lokale Initiativen bei der Vorbereitung, Verwaltung und Nachbereitung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Landkreis setzt seine Zuwendungen vorzugsweise in Kombination mit Eigenmitteln des Antragstellers / der Antragstellerin und weiteren Fördermitteln ein.
Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechtes.
Rechtsgrundlage(n)
regionale Richtlinien
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Satzung des Antragstellers
Ggfls. Kostenschätzung/Finanzplan
Voraussetzungen
Sie müssen als Antragsteller eine gemeinnützige juristische Personen (Verein, Stiftung oder ähnliches) des öffentlichen oder privaten Rechtes sein. Das Projekt muss naturschutzfachlich sinnvoll sein.
Verfahrensablauf
Die Förderung kann schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular ist zu verwenden. Nach Antragsprüfung erfolgt die Bescheiderteilung.
Die Antragsfrist ist zu beachten.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: in der Regel ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Landkreise und gegebenenfalls kreisfreie Stadt oder amtsfreie Gemeinden