Benötigen Sie eine Zerlegung Ihres Grundstücks?

Dann können Sie diese bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte  beantragen.


Die Gebühren für die Zerlegung richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg


Die Zerlegung im Liegenschaftskataster bezieht sich auf den katastertechnischen Vorgang, bei dem ein Flurstück in mehrere selbstständige Flurstücke zerlegt wird. Dies ist notwendig, um die grundbuchliche Teilung eines Grundstücks zu ermöglichen und die Flurstücksgrenzen im Liegenschaftskataster zu ändern.

Die Zerlegung kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte  beantragt werden.


Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung


Die Zerlegung kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte  beantragt werden.


Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 


https://www.vermessung.brandenburg.de

Landkreise und kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure