Dienstleistung
Vorsorgeuntersuchung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und Hauskindern (30.-42.Lebensmonat)
Wenn ihr Kind in einer Kindertagesbetreuung ist, hat es Anspruch auf eine ergänzende umfassende Entwicklungsuntersuchung durch die Gesundheitsämter.
Ausführliche Beschreibung
Ergänzend zu den Vorsorgeangeboten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte die Untersuchung von Kindern im Alter von 30 bis 42 Monaten angeboten. Diese Untersuchung dient der Prävention, der Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen und der frühzeitigen Einleitung geeigneter Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Elternfragebogen
- Impfausweis oder andere Impfdokumente
- Das „gelbe“ Heft zu den Vorsorgeuntersuchungen
- Bescheinigungen, wie z. B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass o. Ä.
- verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o. Ä.
- wenn vorhanden medizinische Unterlagen
Voraussetzungen
Betroffen sind Kinder in der Altersspanne 30-42 Lebensmonate, bzw. ältere Kinder im Vorschulalter die von den Eltern oder Erziehern als entwicklungsverzögert eingeschätzt werden.
Verfahrensablauf
Die Untersuchungen finden im Beisein einer Vertrauensperson (Erzieher/-in) in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt. Auf Wunsch dürfen die Eltern mit dabei sein.
Neben der körperlichen Untersuchung erfolgen einfache Tests zur Grob- und Feinmotorik, Sprache und Visuellen Wahrnehmung, sowie eine Impfstatusüberprüfung.
Über das Untersuchungsergebnis werden Sie schriftlich informiert
Die Untersuchung der Hauskinder findet bei Bedarf im Gesundheitsamt statt.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Zuständige Stelle
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte