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Die Gebühren für einen amtlichen Lageplan richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg


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Der amtliche Lageplan ist eine Bauvorlage, die für jedes Neubauvorhaben zu erstellen und zum Bauantrag einzureichen ist. Er liefert die erforderlichen Angaben über die tatsächliche Größe eines Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster. Darüber hinaus werden wichtige Planungsmerkmale erfasst und eingetragen.


Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)

Brandenburgische Bauvorlagenverordnung - BbgBauVorlV
vom 7. November 2016 (GVBl.II/16, [Nr. 60]),
zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 31. März 2021, (GVBl.II/21, [Nr. 33], S.7)

Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung


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Der amtliche Lageplan kann bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur des Landes oder bei den zuständigen Katasterbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte  beantragt werden.


Weiterführende Informationen und die Adressen der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden sowie der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie auf der folgenden Internetseite: 


https://www.vermessung.brandenburg.de

Landkreise, kreisfreie Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure