Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.


Die Änderung ist umgehend nach dem Wechsel des Namens oder des Wohnsitzes zu beantragen.



Bearbeitungsdauer: 0 bis 4 Wochen

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

• Ausweis

• Jagdschein

• Falknerjagdschein


• bereits erteilter Falknerjagdschein

• Änderung von Namen oder Wohnsitz


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.


Nicht zutreffend bei Änderungen.


Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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