Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein mit sich führen. Dazu können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein beantragen.


Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.



Jagdabgabe 25 €/Jahr, wenn nicht gleichzeitig ein Jagdschein gelöst wird.
Abgabe: EUR 30,00 - 40,00

Bearbeitungsdauer: 0 bis 3 Monate

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein. Diesen können Sie als Jahresjagdschein beantragen.


§ 15 Absatz 1 -  3,  5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)


§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

• Ausweis

• Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner

• Zeugnis der Falknerprüfung

• aktuelles Lichtbild

• Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung


• bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt

• persönliche Zuverlässigkeit

• körperliche Eignung

• abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

• bestandene Falknerprüfung


Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Falknerjagdschein erteilt.


Widerspruch


Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.


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