Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.


Geltungsdauer: 6 Jahr(e)

Für Antragstellende unter 24 Jahre

Geltungsdauer: 10 Jahr(e)

Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre


Gebühr: 69,50€

Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

Zahlung nur mit Vorkasse

Gebühr: 22€

Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:

Zahlung nur mit Vorkasse

Gebühr: 102€

Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

Zahlung nur mit Vorkasse

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

3 Werktag(e)

Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.


Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.


  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls:  
    • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
    • Eheurkunde oder

Lebenspartnerschaftsurkunde


  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.

Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.


Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.


kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt (Passbehörde)


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