Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie
Zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie ist die Beantragung einer Ausnahmezulassung notwendig
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche
Ausführliche Beschreibung
Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim örtlichen Umweltamt hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag,
- Lageplan der Terrasse,
- Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse
Voraussetzungen
Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse
Verfahrensablauf
Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt
Zuständige Stelle
zuständiges Ordnungsamt