Zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie ist die Beantragung einer Ausnahmezulassung notwendig



Vorausgesetzt, die eingereichten Unterlagen sind vollständig.
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Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim örtlichen Umweltamt hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.


- Vollständig ausgefüllter Antrag,

- Lageplan der Terrasse,

- Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse


Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse


Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.


Widerspruch


Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt


zuständiges Ordnungsamt


Außengastronomie, Verlängerung Öffnungszeiten