Dienstleistung
Anzeige von Kanalnetzen/Abwasseranlagen
Wenn Sie Arbeiten an einem öffentlichen Kanalnetz für Abwasser durchführen, sind diese der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Haben Sie eine größere Gewerbefläche und müssen Abwasser beseitigen, ist dies ebenfalls der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 300,00 - 2.500,00
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
- Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
- Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
- Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14
Voraussetzungen
- Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
- Einverständnis des Kanalnetzbetreibers
Verfahrensablauf
Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Städte und Landkreise