Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen. 


Sie können Ihren Jahresjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.



Gebühr: EUR 64,00 - 94,00
Jagdabgabe
Abgabe: EUR 25,00

Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen Jagdschein. Ein Jahresjagdschein wird Ihnen für höchsten 3 Jahre erteilt. Ein Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Wenn Ihnen der deutsche Jahresjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Die Behörde kann Ihnen Ihren Jahresjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen:

  • Unzuverlässigkeit im jagdrechtlichen Sinn, zum Beispiel: 
    • strafrechtliche Verurteilung (zum Beispiel wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens)
    • wiederholte oder grobe Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften
    • Trunkenheit im Zusammenhang mit der Jagdausübung
    • Jagdwilderei oder Wilderei
    • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
    • unerlaubter Waffenbesitz oder unsachgemäßer Umgang mit Waffen
  • Sie sind nicht körperlich oder geistig geeignet, zum Beispiel wegen:
    • schwerwiegender psychischer Erkrankung
    • Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten 
  • die Waffenbehörde zweifelt an Ihrer Eignung zum Umgang mit Waffen
  • Ihr Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung fehlt
  • wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und die in Ihrem Herkunftsland bestandene Jägerprüfung nicht als gleichwertig mit der deutschen Jägerprüfung anerkannt wird
  • Falschangaben oder Täuschung bei der Antragstellung

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild 
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt. 
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit. 
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung. 
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung. 
  • Ihnen wurde Ihr bereits erteilter Jahresjagdschein entzogen. 
  • Die Sperrfrist ist verstrichen. 

Widerspruch


Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg

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