Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.


Sie können Ihren Tagesjagdschein wiederbeantragen, sobald die Sperrfrist verstrichen ist.



Gebühr: EUR 49,00
Jagdabgabe
Abgabe: EUR 5,00

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen deutschen Jagdschein. Ein Tagesjagdschein wird Ihnen für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Wenn Ihnen der deutsche Tagesjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Die Behörde kann Ihnen Ihren Tagesjagdschein aus verschiedenen Gründen entziehen:

  • Unzuverlässigkeit im jagdrechtlichen Sinn, zum Beispiel: 
    • strafrechtliche Verurteilung (zum Beispiel wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens)
    • wiederholte oder grobe Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften
    • Trunkenheit im Zusammenhang mit der Jagdausübung
    • Jagdwilderei oder Wilderei
    • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz
    • unerlaubter Waffenbesitz oder unsachgemäßer Umgang mit Waffen 
  • Sie sind nicht körperlich oder geistig geeignet, zum Beispiel wegen:
    • schwerwiegender psychischer Erkrankung
    • Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten 
  • die Waffenbehörde zweifelt an Ihrer Eignung zum Umgang mit Waffen
  • Ihr Nachweis über die Jagdhaftpflichtversicherung fehlt
  • wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben und ein gültiger Jagdschein aus Ihrem Herkunftsland fehlt
  • Falschangaben oder Täuschung bei der Antragstellung

  • gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

  • Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
  • Sie verfügen über die körperliche Eignung.
  • Sie haben eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung.
  • Ihnen wurde Ihr bereits erteilter Tagesjagdschein entzogen.
  • Die Sperrfrist ist verstrichen.

Widerspruch


Die untere Jagdbehörde ist Ansprechpartner.


Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg

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