Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.



Bearbeitungsdauer: 3 Monate

Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer: 14 Tage

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins


Widerspruch


Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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