Dienstleistung
Normen, technische Spezifikationen und Zertifizierung von Produkten
Ausführliche Beschreibung
Produktinformationen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Produktbestimmungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) für den Nicht-Harmonisierten und den Harmonisierten Sektor.
Produktbestimmungen für den Nicht-Harmonisierten Sektor
Produkttyp : Festbrennstoffkessel
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) 2015/1189 im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln vom 28. April 2015
Umsetzung in Deutschland: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) vom 26.01.2010
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Der deutsche Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel ist weiterhin gültig.
Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 30 18 3050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Produkttyp : Särge
Name des Rechtsakts/Normen :
DIN EN 15017 "Bestattungsdienstleistungen - Anforderungen"
VDI 3891 "Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation"
Kommunen und Gemeinden legen in der Regel selber Anforderungen in den Friedhofsordnungen fest.
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Särge dürfen den Verwesungsprozess nicht verhindern und bei der eigenen Zersetzung oder Verbrennung keine umweltschädlichen Stoffe freisetzen. Problematisch sind dabei insbesondere bestimmte Lackierungen, Griffe und Innenausstattungen.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Keine Angaben
Produkttyp : Fahrräder
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Es gibt keine Spezielle Vorschrift für Fahrräder, so dass diese unter die allgemeine Produktsicherheit fallen.
Umsetzung in Deutschland: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : So muss ein Fahrrad zwei unabhängige Bremsen haben, eine helltönende Glocke sowie eine Beleuchtungseinrichtung und mehrere Reflektoren. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl).
Ein Pedelec kann einen elektrischen Unterstützungsmotor mit einer maximalen Leistung von 250W haben und darf bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen.
Schnellere Pedelecs oder elektrische Kleinkrafträder benötigen eine Typenzulassung vom
Weitere Informationen
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Tel.: +49 30 18 3000
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Tel.: +49 461 3160
Produkttyp : Steckerfertige Solarpanels
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: CE-Kennzeichnung, Konformität mit allen einschlägigen Regelungen.
Umsetzung in Deutschland: Es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften. Die Netzbetreiber, die für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb verantwortlich sind, stellen aber Anforderungen, üblicherweise die Einhaltung der Normen DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1. Zudem ist der Anschluss über einen Schukostecker nicht erlaubt, es muss eine spezielle Energiesteckvorrichtung nach VDE V 0628-1 genutzt werden:
DIN VDE V 0100-551 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen"
DIN VDE V 0100-551-1 "Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-55: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Andere Betriebsmittel – Abschnitt 551: Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen - Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz"
VDE V 0628-1 "Energiesteckvorrichtungen Teil 1: Einspeisung in separate Stromkreise"
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Für den Nutzer bestehen Anmeldepflichten beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur. Weiterhin bestehen Anforderungen an die Beschaffenheit und Durchführung der Elektroinstallation. Siehe:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. - Steckfertige PV-Anlagen
Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur - Registrierung von PV-Anlagen
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Keine Angaben
Produktbestimmungen für den Harmonisierten Sektor
Produkttyp : Medizinprodukte, IVD, implantierbare medizinische Geräte
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung:
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika
Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Siehe Gesetz über Medizinprodukte
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Gesundheit
Tel.: +49 30 184410
E-Mail: poststelle@bmg.bund.de
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
E-Mail: poststelle@bfarm.de
Zuständige Behörden der Länder :
Produkttyp : Allgemeine Produktsicherheit
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: +49 3018 5270
E-Mail: info@bmas.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Tel.: +49 231 90712971
E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de
Produkttyp : REACH - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen als solchen oder in Gemischen
Umsetzung in Deutschland: Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG )
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Informationen für Unternehmensnutzer bietet der Helpdesk REACH-CLP-Biozid .
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Tel.: +49 231 90712971
E-Mail: reach-clp-biozid@baua.bund.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 99-3050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Bundesstelle für Chemikalien
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Telefon: + 49 231 90710
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Produkttyp : Textilkennzeichung
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen
Umsetzung in Deutschland: Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Textilerzeugnisse dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie entsprechend [...] der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 in deutscher Sprache zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sind.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Tel.: +49 30 18 615 0
Produkttyp : Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung:
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Umsetzung in Deutschland:
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer :
Registrierungspflicht: Sie [Elektro- und Elektronik-Altgeräte] sind registrierungspflichtig, wenn Sie Hersteller im Sinne des ElektroG sind und die angebotenen Produkte als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Registrierungspflicht bedeutet, dass Sie, bevor Sie Elektrogeräte in Verkehr bringen, mit dem Registrierungsbescheid die hierfür benötigte „Genehmigung“ besitzen müssen. Diese Verpflichtung besteht für jeden einzelnen Hersteller und im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG für jeden einzelnen Bevollmächtigten."
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Tel: +49 911 766650
E-Mail: info@stiftung-ear.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 993050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Umweltbundesamt
Tel.: +49 340 21032416
E-Mail: buergerservice@uba.de
Produkttyp : Batterien
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
Umsetzung in Deutschland:
Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes (BattGDV)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : Im BattG-Melderegister zeigen Hersteller (Produzenten, Importeure etc.) von Batterien elektronisch ihre Marktteilnahme an. Die Gerätebatteriehersteller hinterlegen unter anderem das Rücknahmesystem, an dem sie beteiligt sind. Die Fahrzeug- und Industriebatteriehersteller geben an, welche zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit für Vertreiber und Behandlungseinrichtungen eingerichtet wurde.
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
BatG-Melderegister
Tel.: +49 340 21032468
E-Mail: Batteriegesetz@uba.de
Produkttyp : Verpackungen und Verpackungsabfälle
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung: Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Umsetzung in Deutschland: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : "Registrierungspflicht für Hersteller/Erstinverkehrbringen.
Wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (Hersteller/ Erstinverkehrbringer), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Die Herstellereigenschaft knüpft dabei an das erstmalige gewerbsmäßige Inverkehrbringen oder Einführen nach Deutschland an und ist unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe (§ 3 Verpackungsgesetz (VerpackG))."
Weitere Informationen: Verpackungsregister
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Tel.: +49 228 993050
E-Mail: poststelle@bmu.bund.de
Umweltbundesamt
Tel.: +49 340 21032416
E-Mail: buergerservice@uba.de
Produkttyp : Funkanlagen
Name des Rechtsakts/Normen :
Europäische Regelung:
Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Funkanlagen
Umsetzung in Deutschland:
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)
Hauptanforderungen für Unternehmensnutzer : keine Angaben
Kontaktdaten der zuständigen Behörden :
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
E-Mail: poststelle@bmwi.bund.de
Tel.: + 49 30 18 6150
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tel.: +49 228 140
E-Mail: info@bnetza.de
Produkttyp : Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment (RoHS)
Nam
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Markteinführung von Investitions- & Konsumgütern sowie sonstigen Produkten stellt die Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (PCP) hier zur Verfügung.
Diese Unterstützungsdienste unterstützen Sie bei der Ausübung Ihrer Rechte und Wahrnehmung Ihrer Pflichten im europäischen Binnenmarkt.
Informationen über den Unterstützungsdienst Produktinfostellen auf dem Bundesportal
Informationen über den Unterstützungsdienst Produktinformationsstellen für das Bauwesen auf dem Bundesportal