Dienstleistung
Psychosoziale Prozessbegleitung Anerkennung
Wie Sie eine staatliche Anerkennung erhalten, um im Land Brandenburg als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter tätig zu werden.
Bearbeitungsdauer
1 – 3 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anerkennungszeitraum beträgt 5 Jahre.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten werden nicht erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Dieser Antrag richtet sich an Menschen, die in Brandenburg als psychosoziale Prozessbegleiterin/psychosozialer Prozessbegleiter tätig werden möchten.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Damit soll vor allem die individuelle Belastung der Opfer reduziert werden. Prozessbegleitung ersetzt also nicht die Anwältin oder den Anwalt. Rechtsberatung ist und bleibt die Aufgabe allein der Anwältinnen oder Anwälte. Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Begleitung und damit ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer.
Psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter haben das Recht, bei Vernehmungen des Opfers dabei zu sein.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Erklärung Arbeitgeber persönliche Qualifikation
- Erklärung Arbeitgeber/ Selbstständige Qualitätsstandards
- Datenformular
- Erweitertes Führungszeugnis (im Original)
- Nachweis der Beschäftigung bei einer Stelle (z. B. Arbeitsvertrag)
- Nachweise zur Ausbildung (z. B. Hochschulzeugnis)
- Nachweise zur Berufserfahrung (z. B. Bestätigung des Arbeitgebers, Arbeitszeugnisse)
- Nachweis über die Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitperson (z. B. Abschlusszertifikat)
- Nachweise über die persönliche Qualifikation
Voraussetzungen
Sie müssen die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen:
- einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie und/oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik oder Psychologie,
- den Abschluss einer von Brandenburg anerkannten Aus- oder Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung,
- mindestens zwei Jahre praktische Berufserfahrung in einem der Bereiche der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie,
- die notwendige persönliche Qualifikation, insbesondere über Beratungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit sowie organisatorische Kompetenz,
- persönliche Zuverlässigkeit.
- Anbindung an eine im Land Brandenburg ansässige Opferschutzeinrichtung
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weiterführende Informationen
Mit der Anerkennung gelten für Sie die in § 6 BbgAGPsychPbG aufgeführten Pflichten. Sie haben gemäß § 3 Absatz 3, 4 und 5 PsychPbG weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass Sie
- über die notwendige persönliche Qualifikation verfügen. Dazu gehören insbesondere Beratungskompetenz, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit sowie organisatorische Kompetenz;
- Kenntnis vom Hilfeangebot vor Ort für Verletzte haben;
sich regelmäßig fortbilden.
Zuständige Stelle
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
Referat 3.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam