Dienstleistung
Psychosoziale Prozessbegleitung Anpassung
Als in Brandenburg anerkannter psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin sind Sie angehalten, Änderungen Ihrer persönlichen Daten sowie die Beendigung der Tätigkeit anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
1 – 6 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Kosten erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten hier anzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)
Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle für die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter ist das zuständige Fachreferat im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg. Bei allgemeinen Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Ansprechpartner im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg per E-Mail (an Referat-3.5@mdjd.brandenburg.de) oder per Telefon (0331 866-3355 oder 0331 866-3350) zur Verfügung.
Das Antragsformular und Muster der beizufügenden Erklärungen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Der Antrag auf Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter ist schriftlich an das
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
Referat 3.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
oder per E-Mail an Referat-3.5@mdjd.brandenburg.de zu richten.
Voraussetzungen
Für die Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Fachliche Qualifikation, die nachgewiesen wird durch einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche sowie
- Abschluss einer von einem Land anerkannten Aus- oder Weiterbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter,
- eine in der Regel mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung in den Bereichen Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie
- persönliche Zuverlässigkeit
- Anbindung an eine im Land Brandenburg ansässige Opferschutzeinrichtung.
Verfahrensablauf
Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder elektronisch anzeigen.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
Referat 3.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam