
BMDV
Quelle: BMDV
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,
Sie möchten die Ersatzausfertigung für ein amtlich anerkanntes UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) beantragen.
Gemäß § 14 Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) erfolgt dies durch zwei vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr für die Wahrnehmung der Aufgabe beliehene Verbände.
Durch >>Klick>> auf einen der untenstehenden Links gelangen Sie zur Antragstellung bei dem von Ihnen ausgewählten Verband.
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Deutscher Motoryachtverband e.V. | Deutscher Segler-Verband e.V. |
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