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Einrichtung
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), VAT on e-Services
Dienstleistungen
Bundesland Brandenburg
Wahlrecht für außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässige Unternehmer, innerhalb der EU erzielte bestimmte Umsätze im Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) zentral zu erklären und zu versteuern