Wohnsitzanmeldung

Zum Formular

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.


Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Fax
+49 33233 720199
Fax
+49 33233 720199
Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720
Telefon
+49 33233 720720
Telefon
+49 33233 720720
Telefon
+49 33233 720720

Online-Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt