Online-Beantragung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels

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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.


Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Fax
+49 33233 720199
Fax
+49 33233 720199
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Telefon
+49 33233 720720
Telefon
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Online-Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.


Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist


  • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

  • Sie müssen umgezogen sein.
  • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

  • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor
  • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja