Dienstleistung
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Einrichtung
Ordnungsamt
Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
Fax
+49 33233 720199
+49 33233 720199
Fax
+49 33233 720199
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Fax
+49 33233 720199
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Fax
+49 33233 720199
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720
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Telefon
+49 33233 720720
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Telefon
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Telefon
+49 33233 720720
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Ausführliche Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden