Bei Veränderung Ihres Einkommens werden die Gebühren der Betreuungseinrichtung angepasst, hierzu benötigt die zuständige Stelle den aktuellen Einkommensnachweis.


Adresse
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Telefon
+49 33233 720720
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Häufig gestellte Fragen

Wenn sich eines oder mehrere Ihrer Kinder in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätte, Kindertagespflege) befindet, müssen Sie dafür eine Gebühr bezahlen. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ist eine Einkommensprüfung notwendig. Somit müssen Sie bei Änderungen einen Einkommensnachweis an die die zuständige Stelle senden. Für niedrige Einkommen können zudem Möglichkeiten der Beitragsbefreiung bestehen. Im letzten Betreuungsjahr des Kindes vor der Einschulung gilt eine generelle Beitragsbefreiung.


  • Ggf. Bescheide über Sozialleistungen oder Wohngeld
  • Nachweise zu Geschwisterkindern sowie bestehenden Unterhaltsnachweis
  • Einkommensnachweis

- Sie haben einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung angeschlossen.

- Ihre Kinder werden gegenwärtig in der Einrichtung betreut.


- Änderungen Ihres Einkommens können Sie schriftlich oder in Textform dem Träger der Einrichtung mitteilen.

- Aufgrund der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Neuberechnung der Gebühr.

- Der Änderungsbescheid wird Ihnen postalisch zugesendet.

- Wenn eine Lastschrift vorliegt, wird die Gebühr regelmäßig abgebucht, ansonsten muss die Summe überwiesen werden.


- Widerspruch

- Klage vor dem Verwaltungsgericht


Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


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