Dienstleistung
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf, Ortsteil Bergfelde, Ortsteil Borgsdorf, Ortsteil Hohen Neuendorf, Ortsteil Stolpe
Grabstein, Grabmal
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Welche Gebühren fallen an?
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
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Auszug der Gebühren aus der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hohen Neunedorf.
Genehmigung Aufstellung Grabmal 50,00 EUR
Genehmigung Aufstellung Einfassung 12,50 EUR
Genehmigung Aufstellung Grabplatte 12,50 EUR
Benutzung der Friedhofskapelle 200,00 EUR
Ausführliche Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
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Rechtsgrundlage sind die jeweils geltende Friedhofs- bzw. Friedhofsgebührenordnung.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
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Skizze der Grabstätte mit Grabmal/stein.
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
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Stadservice der Stadt Hohen Neuendorf