Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Hohen Neuendorf schriftlich oder persönlich anzumelden. Für jeden Hund muss Hundesteuer gezahlt werden (Ausnahmen siehe Satzung). Hunde erhalten dann eine Steuermarke.

Grundlage der Besteuerung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf

Neben der steuerlichen Anmeldung eines Hundes, müssen Hunde beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Größe, Gewicht, Rasse) im Land Brandenburg zusätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden.

Wenn ein Hund voraussichtlich die Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht ab 20 kg erreicht, ist dieser Hund beim örtlichen Ordnungsamt gemäß § 6 der Hundehalterverordnung Brandenburg anzuzeigen.  


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach dessen Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Hohen Neuendorf schriftlich oder persönlich anzumelden. Für jeden Hund muss Hundesteuer gezahlt werden (Ausnahmen siehe Satzung). Hunde erhalten dann eine Steuermarke.


Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Grundlage der Besteuerung ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Die Steuer beträgt in der Stadt Hohen Neuendorf jährlich

1.) für den 1. Hund 54,00 €

2.) für den 2. Hund 60,00 €

3.) für den 3. Hund und jeden weiteren Hund 72,00 €

Abweichend beträgt die Steuer für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 dieser Satzung jährlich 408,00 € je gefährlichen Hund.

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 4 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 5 gewährt wird, werden mitgezählt.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Stadtverwaltung Hohen Neuendorf


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

02.08.2023


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Aufgeteilt in steuerliche und Ordnungsrechtliche Zuständigkeit

Fachdienst Buchhaltung, Steuern und Abgaben

Fachdienst Melde-und Ordnungswesen