Dienstleistung
Abmeldung von Hunden
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf
Wer einen Hund gehalten hat, hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem die haltende Person mit dem Hund aus der Stadt Hohen Neuendorf weggezogen ist, bei der Stadt Hohen Neuendorf schriftlich oder persönlich abzumelden.
Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf
Kurztext
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Teaser
Wo kann ich einen Hund abmelden?
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf
Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf
Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf
Rückgabe der Steuermarke
Abmeldeformular
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Fristen
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Zeuthen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf
Fachdienst Buchhaltung, Steuern und Abgaben