Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Wer einen Hund gehalten hat, hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem die haltende Person mit dem Hund aus der Stadt Hohen Neuendorf weggezogen ist, bei der Stadt Hohen Neuendorf schriftlich oder persönlich abzumelden.  

Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf


Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.


Wo kann ich einen Hund abmelden?


Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Grundlage ist die Hundesteuersatzung der Stadt Hohen Neuendorf


Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Rückgabe der Steuermarke

Abmeldeformular

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt


Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.


kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Hohen Neuendorf

Fachdienst Buchhaltung, Steuern und Abgaben


Hundehaltung