Dienstleistung
Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
Wie kann ich ein Führungszeugnis online beantragen?
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
03561 68714000
03561 68710
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn, Stadt
post@bundesjustizamt.de-mail.de
+49 228 4105050
+49 2289 941040
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Ausführliche Beschreibung
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
Erforderliche Unterlagen
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
-
Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden)
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis:
. Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Voraussetzungen
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Zuständige Stelle
Bundesamt für Justiz
Schlagwörter
Amtliches Führungszeugnis, Vorstrafe, Freiheitsstrafe, polizeiliches Führungszeugnis, elektronisches Führungszeugnis
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Seit dem 01.09.2014 kann das einfache oder erweiterte Führungszeugnis auch online beantragt werden. Dies erhöht die Bürgerfreundlichkeit des Auskunftsverfahrens, da es nicht mehr erforderlich ist, persönlich einen Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses bei der örtlich zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft zu stellen, sondern die Antragstellung unmittelbar auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Justiz möglich ist.
Das Online-Antragsverfahren legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die Datensicherheit. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Eintragungen erhalten, die über die Person im Zentralregister gespeichert sind.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
-
Eine AusweisApp ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
(Die AusweisApp kann im Internetauftritt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) heruntergeladen werden) - Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Hinweis: . Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen.
Eine Antragstellung ist nur für Sie selbst oder eine von Ihnen gesetzlich vertretene Person möglich.
Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können auch weiterhin bei der örtlich zuständigen Meldebehörde Ihrer Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden.
Weitere Informationen zum elektronischen Führungszeugnis finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes der Justiz.
Bundesamt für Justiz