Dienstleistung
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten
Wie kann ich die Unterschriftsfunktion des Personalausweises sperren lassen?
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
03561 68714000
03561 68710
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Zuständige Stelle
Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich zur Sperrung direkt an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Servicenummer neuer Personalausweis
Telefon:
- +49 1801 333333
Öffnungszeiten:
- Mo 07:00 - 18:00 Uhr
- Di 07:00 - 18:00 Uhr
- Mi 07:00 - 18:00 Uhr
- Do 07:00 - 18:00 Uhr
- Fr 07:00 - 18:00 Uhr
Sonstige Angaben:
- Gebührenpflichtig: 0,39 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunknetz
Schlagwörter
digitale Unterschrift, Elektronisch, Identitätsnachweis, Personalausweis, Pass, qualifizierte elektronische Signatur, nPA, Ausweis-Chip, ePA, Ausweis, elektronische Unterschrift, Personaldokument, Chip, Sperren, Neuer PA, PA, Sperrung, Signaturen, Zertifikate, Zertifikat, Online-Ausweisfunktion, Ausweischip, Perso, Signaturzertifikat, elektronischer Personalausweis, digitale Unterschrift sperren, Signatur, neuer Personalausweis
Die Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Wenden Sie sich zur Sperrung direkt an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
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Sonstige Angaben:
- Gebührenpflichtig: 0,39 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunknetz