Dienstleistung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Einrichtung
Service-Center
Gasstraße 4
03172 Guben
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (keine Meldestelle)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
03561 68714000
03561 68710
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Schlagwörter
Reisepaß, Urlaub, Identifikation, Ferien, anderer Pass, e-Pass
Ausführliche Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.