Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Ansprechpartner
Frau Kupke
Frau Vornholt
Frau Eichler
Frau Janas
Frau Schulze
Frau Wagner
Frau Gärtner
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Einrichtung
Service-Center
Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
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03172 Guben
Servicezeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (keine Meldestelle)
Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 14:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
Fax
03561 68714000
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Telefon
03561 68710
03561 68710
E-Mail
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Schlagwörter
Nebenwohnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Schlagwörter
Nebenwohnung