Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.


Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (keine Meldestelle)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Online-Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt