Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum


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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für Bauarbeiten auf öffentlichem Verkehrsraum


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Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


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Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.


Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums
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Befahren von Gehwegen, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Antrag, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüsten, Bauen, Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Baugerüst